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Neuropsychologie Rheinsberg
Suzan Kabbert-Hättig, Dr. Heinz Hättig
Psychologische Psychotherapeuten, Klinische Neuropsychologen
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Kostenübernahme bzw. Kostenerstattung für eine ambulante neuropsychologische Therapie (Stand: 11/2021)

Was ist eine neuropsychologische Therapie?

Bei der neuropsychologischen Therapie handelt es sich um ein wissenschaftlich begründetes psychologisches Therapieverfahren das zur Behandlung von organisch bedingten psychischen Störungen zum Einsatz kommt. Solche Störungen treten häufig nach einem Schlaganfall, einem Schädelhirntrauma, einer entzündlichen oder anderen Erkrankungen oder Verletzungen des Gehirns auf. Im Rahmen einer neuropsychologischen Therapie werden psychische Gesundheitsstörungen in den Bereichen Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Wahrnehmung, Motivation, Problemlösen und Planen, Stimmung durch spezielle Therapiemethoden und -programme behandelt. Hierbei kommen im Gegensatz zu manchmal vertretenen Auffassungen nicht nur computergestützte Trainingsprogramme zum Einsatz, sondern auch Methoden, durch die der Patient eine bessere Einsicht in die aktuellen Probleme gewinnt und durch Strategien und Hilfsmittel diese besser ausgleichen lernt. Auch die Angehörigen werden - wenn immer möglich - in die Therapie einbezogen.

Wie sieht der Ablauf einer neuropsychologischen Therapie aus?

Vor Beginn einer Therapie führt der Neuropsychologe zuerst eine ausführliche Diagnostik durch, um einen detaillierten Überblick über die vorhandenen Probleme, aber auch die Stärken zu gewinnen. Dies geschieht oft bereits in der Regel während des Klinikaufenthaltes in einer Rehabilitationsklinik. Anhand der Ergebnisse der neuropsychologischen Diagnostik, die schriftlich festgehalten werden, erfolgt dann die individuelle Therapieplanung und Durchführung der Therapie, mit dem Ziel die vorhandenen Probleme zu beseitigen oder so weit wie möglich zu verringern. Die Therapie wird individuell abgesprochen, jedoch in der Regel 1-2 mal wöchentlich über mehrere Monate durchgeführt.

Ist die neuropsychologische Therapie eine neue Therapiemethode?

Bei der neuropsychologischen Therapie handelt es sich nicht um eine neue Therapiemethode. Schon Anfang des 20. Jahrhunderts (ca. 1915) wurden neuropsychologische Behandlungsverfahren beschrieben. Bei der stationären Behandlung von Patienten ist eine neuropsychologische Therapie schon seit Jahrzehnten ein fester und unverzichtbarer Bestandteil. In fast allen neurologischen Rehabilitationskliniken gibt es neuropsychologische Abteilungen mit einem oder mehreren Neuropsychologen, die sich um die Diagnostik und Therapie der betroffenen Patienten kümmern. Sofern ein Patient in einer neurologischen Rehabilitationsklinik war, hat er die neuropsychologische Diagnostik und Therapie bereits kennen gelernt.

Ist die neuropsychologische Therapie ein wissenschaftliches und wirksames Therapieverfahren?

In einer Vielzahl an Forschungsstudien wurde gezeigt, dass die neuropsychologische Therapie ein wissenschaftlich fundiertes und effektives therapeutisches Verfahren darstellt. Momentan ist die neuropsychologische Therapie sogar das einzige psychotherapeutische Verfahren, das Methoden zur Behandlung von hirngeschädigten Patienten entwickelt hat und für die Behandlung dieser Gruppe von Patienten anerkannt wurde. Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie, ein Beirat der vom Bundesministerium für Gesundheit zur Beratung eingesetzt wurde, hat die Effektivität und Wissenschaftlichkeit anhand eines von der Fachgesellschaft erarbeiteten Antrags in einem umfangreichen Gutachten bestätigt (Gutachten zum Download als PDF-File hier).

Wer ist für die Kostenübernahme einer ambulanten neuropsychologischen Therapie zuständig?

Wenn ein Patient einen Schlaganfall, ein Schädelhirntrauma oder eine andere Erkrankung des Gehirns erlitten hat, ist für seine ambulante Behandlung grundsätzlich seine Krankenkasse zuständig. Nur wenn es sich um einen Arbeitsunfall oder einen Verkehrsunfall handelt, kommen andere Kostenträger in Frage (die gesetzliche oder private Unfallversicherung, die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners).

Wenn ein Patient einen Schlaganfall, ein Schädelhirntrauma oder eine andere Erkrankung des Gehirns erlitten hat, ist für seine ambulante Behandlung grundsätzlich seine Krankenkasse zuständig. Nur wenn es sich um einen Arbeitsunfall oder einen Verkehrsunfall handelt, kommen andere Kostenträger in Frage (die gesetzliche oder private Unfallversicherung, die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners).

Seit 2012 sind die neuropsychologische Diagnostik und die neuropsychologische Therapie eine reguläre Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, denen zur Abrechnung von der Kassenärztliche BundesVereinigung die EBM Ziffern 30931 und 30932 zugeordnet wurden (Einheitlicher Bewertungsmaßstab EBM). Der Leistungsanspruch in einem Krankheitsfall ist in einer Richtlinie geregelt, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde (BAnz. Nr. 31, S. 747, vom 23.02.2012 Methoden vertragsärztliche Versorgung: Neuropsychologische Therapie). (Richtlinie zum Download als PDF-File hier).

Bei Patienten die in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, wird die neuropsychologische Therapie aus dem Kontingent der versicherten Stunden für Psychotherapie abgerechnet (meist sind dies 30h pro Jahr). D. h. Psychotherapie und Neuropsychologische Therapie gehen bei einer privaten KV aus einem Topf. In den gesetzlichen Krankenkassen stehen pro Krankheitsfall maximal 60 Stunden Neuropsychologische Therapie zu Verfügung. Bei den gesetzlich Versicherten Patienten kann unbeschadet eine neuropsychologische Therapie neben einer Psychotherapie bestehen.

Wie ist der Vorgang der Kostenübernahme bei uns, in einer privaten Praxis?

Nach einer Kontaktaufnahme per Telefon oder per Email vereinbaren wir einen Vorstellungstermin in unserer Praxis, zu der die Patienten die ärztlichen Berichte aus den Kliniken der Primärversorgung, den Entlassungsbericht aus der Reha Klinik, sowie vorhandene CDs mit den CT oder MRT Bildern mitbringen. Manchmal ist es sinnvoll einen Angehörigen zum Vorstellungstermin mitzubringen, der den Patienten bei der Darstellung der Ereignisse unterstützen kann. Als private Praxis benötigen wir eine Überweisung oder eine Notwendigkeitsbescheinigung von einem Facharzt aus einem Neuro-Fach.

(Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie, Nervenheilkunde, Psychiatrie, Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Neuropädiatrie, Neurochirurgie und Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. s. Richtlinie §6(1)).

Aufgrund der persönlichen Vorstellung und der medizinischen Unterlagen stellen wir bei der Krankenkasse für den Patienten einen begründeten Antrag auf Kostenübernahme, meistens im Umfang von 45 der maximal 60 Stunden. Die Kasse / Versicherung legt diesen Antrag zur Begutachtung dem medizinischen Dienst der Krankenkassen MDK zur Beurteilung vor. Sie hat insgesamt maximal 5 Wochen Zeit, über den Antrag zu entscheiden, bei Fristüberschreitung ohne hinreichenden Grund, gilt der Antrag als bewilligt (SGB V § 13 Abs. 3a).

Sobald der Patient die Zusage zur Kostenübernahme von seiner Krankenkasse erhalten hat, kann mit den Therapiesitzungen begonnen werden. Die Teilnahme an den Therapiesitzungen bescheinigt uns der Patient durch seine Unterschrift. Damit die Patienten nicht in eine finanzielle Vorleistung für die Therapiestunden treten müssen (wie bei einer privaten Versicherung), erteilt er uns die Genehmigung, direkt mit seiner Krankenkasse abzurechen. In der Regel wird von uns nach ca. 5-10 Sitzungen eine Rechnung zur Kostenerstattung an die Krankenkasse geschrieben. Als Kosten setzen wir die gleichen EBM Beträge ein, wie sie bei einer Kassen-Vertragspraxis erstattet werden. D. h. in unserer privaten Praxis fallen für die gesetzlich Versicherten keine zusätzlichen Kosten an. Aufgrund der uns erteilten Genehmigung direkt mit der Kasse abzurechnen, kommt er mit dem gesamten Abrechnungsvorgang nicht in Berührung.

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